In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit zur Stoßwellentherapie (sog. ESWT und RSWT). Das Verfahren wurde in Deutschland entwickelt, zunächst zur Zertrümmerung von Nierensteinen. Seit 1989 kann es in der Orthopädie erfolgreich eingesetzt werden. Heute wissen wir, dass die schmerzlindernde Wirkung nicht auf einer Zertrümmerung beruht, sondern Stosswellen aktivieren die Selbstheilung einer Zelle (biologischer Effekt), verbessern den Zellstoffwechsel und deaktivieren die Schmerzfasern. Nach 2-3 Behandlungen gelingt bei 60 – 80 % der Patienten eine Schmerzlinderung oder Beseitigung. Beschwerdelinderung bzw.- freiheit tritt in der Regel 6 Wochen nach der Behandlung ein. Eine Operation kann somit in vielen Fällen vermieden werden.
Probleme bei Kostenübernahme Stosswellentherapie bei Fersensporn durch Gesetzliche Krankenkassen:
Seit Januar 2019 übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten zur Behandlung der Plantarfasziitis/ Fersensporns. Voraussetzung ist eine 6-monatige konservative Vorbehandlung. Die Vergütung pro Behandlung beträgt ca. € 27,00. Diese Summe deckt die Behandlungskosten für eine hochwertige Behandlung durch den Arzt nicht ausreichend ab. Somit kann unsere Praxis die Stoßwellentherapie unter diesen Konditionen leider nicht anbieten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welcher Arzt bereit ist, die Behandlung zu diesen Konditionen abzurechnen. Unsere Praxis kann Ihnen alternativ weiterhin die Stosswellentherapie als IGeL-Leistung anbieten.